Allgemeine Geschäftsbedingungen - Mavabit

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mavabit – SaaS Middleware Plattform
Stand: 29.03.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen FarbCraft UG (haftungsbeschränkt), Gartenstraße 20, 58553 Halver (nachfolgend „Mavabit") und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der Mavabit-Plattform.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Mavabit stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Mavabit betreibt eine cloudbasierte Middleware-Plattform zur technischen Synchronisation zwischen angebundenen Verkaufskanälen und dem Warenwirtschaftssystem des Kunden.

(2) Die Plattform dient ausschließlich der technischen Datenübermittlung und Produktidentifikation. Sie stellt kein ERP-System, keine Buchhaltungssoftware und keine Steuerberechnungssoftware dar.

(3) Ein wirtschaftlicher Erfolg oder eine bestimmte Umsatzentwicklung wird nicht geschuldet.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch Registrierung des Kunden auf der Plattform und Akzeptanz dieser AGB zustande.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

(3) Mavabit ist berechtigt, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 4 Änderungen der AGB

(1) Mavabit ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei:

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

(3) Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen.

(4) Widerspricht der Kunde fristgerecht, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen.

§ 5 Leistungsumfang der Plattform

(1) Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils gewählten Abonnementmodell.

(2) Die Plattform ermöglicht insbesondere:

(3) Historische Bestellungen vor Anbindung werden nicht synchronisiert.

(4) Eine vollständige Produktstammdatenverwaltung oder Produktpflege erfolgt nicht. Es werden ausschließlich zur Identifikation erforderliche Informationen gespeichert.

(5) Steuerliche Berechnungen erfolgen ausschließlich im System des Kunden. Mavabit übernimmt keine Verantwortung für steuerliche Korrektheit.

(6) Eine automatische Synchronisation von Stornierungen oder Zahlungsstatusänderungen erfolgt nicht.

(7) Ein Anspruch auf permanente oder Echtzeit-Synchronisation besteht nicht.

§ 6 Mavabit-Odoo-Modul (Add-on)

(1) Zur Anbindung des Warenwirtschaftssystems stellt Mavabit ein Connector-Modul bereit.

(2) Das Modul ist integraler Bestandteil der SaaS-Leistung und darf ausschließlich in Verbindung mit einem aktiven Kundenkonto genutzt werden.

(3) Die Nutzung setzt einen gültigen API-Key voraus. Nach Vertragsende wird der API-Zugang deaktiviert.

(4) Das Connector-Modul darf nicht an Dritte weitergegeben oder außerhalb des Vertragszwecks verwendet werden.

(5) Die Bereitstellung begründet keine Open-Source-Lizenz.

(6) Die Installation erfolgt grundsätzlich durch den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, vor Installation vollständige Backups zu erstellen.

(7) Mavabit übernimmt keine Haftung für Systembeeinträchtigungen, die durch Inkompatibilitäten mit Drittmodulen oder kundenseitige Änderungen entstehen.

§ 7 API-Änderungen und Drittplattformen

(1) Die Plattform interagiert mit APIs und Schnittstellen Dritter.

(2) Mavabit ist nicht verpflichtet, Drittplattformen permanent oder in Echtzeit auf API-Änderungen zu überwachen.

(3) Funktionsstörungen aufgrund von Änderungen oder Einschränkungen durch Drittanbieter begründen keinen Mangel der Plattform.

(4) Mavabit bemüht sich, erforderliche Anpassungen innerhalb angemessener Frist vorzunehmen.

(5) Mavabit haftet nicht für Maßnahmen oder Sanktionen von Drittplattformen, insbesondere Kontosperrungen, Rankingverluste oder Einschränkungen.

§ 8 Inaktivität und API-Zugang

(1) Erfolgt über einen Zeitraum von sechs Monaten keine Nutzung der Plattform (insbesondere kein Bestellimport), ist Mavabit berechtigt, den API-Zugang vorübergehend zu deaktivieren.

(2) Die Deaktivierung erfolgt nach vorheriger Ankündigung per E-Mail mit angemessener Frist.

(3) Der Kunde kann den API-Zugang jederzeit kostenfrei durch Generierung eines neuen API-Keys reaktivieren.

(4) Die Deaktivierung berührt nicht die vertragliche Zahlungspflicht.

(5) Für Zeiträume der Deaktivierung besteht kein Anspruch auf nachträgliche Synchronisation.

§ 9 Nutzungsrechte und Lizenzumfang

(1) Mavabit räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform sowie die zugehörigen Schnittstellen im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

(2) Die Nutzung ist ausschließlich für eigene geschäftliche Zwecke des Kunden zulässig.

(3) Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt,

(4) Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben bei Mavabit.

(5) Sämtliche Rechte an der Plattform, dem Connector-Modul (Odoo-Addon), der zugrunde liegenden Software, der Systemarchitektur sowie an Weiterentwicklungen, Anpassungen oder Verbesserungen verbleiben ausschließlich bei Mavabit.

§ 10 Missbrauch, Sperrrecht und Sicherheitsmaßnahmen

(1) Mavabit ist berechtigt, den Zugang zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn

(2) Eine Sperrung erfolgt – soweit möglich – unter vorheriger Ankündigung. Bei akuter Gefährdung kann sie sofort erfolgen.

(3) Zahlungsansprüche von Mavabit bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Technische Weiterentwicklung

(1) Mavabit ist berechtigt, die Plattform technisch weiterzuentwickeln, Funktionen anzupassen oder zu verändern, sofern hierdurch der wesentliche Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird.

(2) Ein Anspruch auf Beibehaltung bestimmter Funktionen, Schnittstellen oder technischer Ausgestaltungen besteht nicht.

(3) Änderungen aufgrund technischer oder regulatorischer Anforderungen sind zulässig.

§ 12 Höhere Gewalt

(1) Mavabit haftet nicht für Leistungshindernisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Mavabit liegen, insbesondere bei:

(2) Während der Dauer eines solchen Ereignisses ruhen die Leistungspflichten.

§ 13 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

§ 15 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.

(2) Vertraulich sind insbesondere technische Dokumentationen, API-Strukturen, Geschäftsmodelle, Zugangsdaten sowie nicht öffentliche Systeminformationen.

(3) Die Verpflichtung gilt über die Vertragslaufzeit hinaus.

§ 16 Referenznennung

Mavabit ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden unter Verwendung von Unternehmensname und Logo zu nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

§ 17 Technische Nutzungsbeschränkungen

(1) Mavabit ist berechtigt, technische Nutzungsbeschränkungen einzuführen oder anzupassen, insbesondere im Hinblick auf:

(2) Der jeweilige Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Abonnementmodell.

§ 18 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Plattform entsprechend der jeweils aktuellen Dokumentation zu nutzen. Die Dokumentation ist elektronisch über die Website oder den Kundenbereich abrufbar.

(2) Der Kunde ist verantwortlich für:

(3) Der Kunde ist verpflichtet, Fehlermeldungen unverzüglich zu prüfen.

(4) Vor produktiver Nutzung ist die Funktionstüchtigkeit zu testen.

(5) Schäden aufgrund fehlerhafter Bedienung oder Konfiguration gehen nicht zulasten von Mavabit.

§ 19 Vergütung und Abrechnung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Abonnementmodell.

(2) Die Grundvergütung wird zeitabhängig für jede Abrechnungsperiode berechnet und entsteht unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Plattform. Nutzungsabhängige Entgelte entstehen mit Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung, insbesondere mit dem erstmaligen Import einer Bestellung in die Middleware.

(3) Zahlungen erfolgen per SEPA-Lastschrift oder einer von Mavabit angebotenen Zahlungsart.

(4) Mavabit behält sich vor, Zahlungsarten zu ändern oder zu erweitern.

(5) Die Abrechnung erfolgt in monatlichen Abrechnungsperioden. Eine Abrechnungsperiode beginnt mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder mit dem Zeitpunkt eines Tarifwechsels und endet jeweils einen Monat später.

(6) Fällt der entsprechende Kalendertag in einem Folgemonat nicht an (z. B. 31. eines Monats), gilt der letzte Kalendertag des jeweiligen Monats als Abrechnungsstichtag.

(7) Erfolgt ein Wechsel in ein höherwertiges Tarifmodell während einer laufenden Abrechnungsperiode, endet die laufende Abrechnungsperiode zum Zeitpunkt des Tarifwechsels.

(8) Für den Zeitraum bis zum Tarifwechsel erfolgt eine anteilige Abrechnung der Grundvergütung des bisherigen Tarifmodells sowie eine Abrechnung der bis dahin angefallenen nutzungsabhängigen Entgelte. Hierfür wird eine gesonderte Zwischenabrechnung erstellt.

(9) Mit dem Zeitpunkt des Tarifwechsels beginnt eine neue Abrechnungsperiode, für die die Vergütung nach dem neuen Tarifmodell berechnet wird.

(10) Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Sofern der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, gelten die jeweils anwendbaren umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften (z. B. Reverse-Charge-Verfahren).

(11) Der Kunde ist verpflichtet, seine umsatzsteuerlichen Angaben (z. B. USt-IdNr.) korrekt zu übermitteln.

§ 20 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag kommt mit Registrierung und Zustimmung der AGB von Mavabit zustande.

(2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(3) Die Abrechnungsperiode beträgt jeweils einen Monat und beginnt mit Vertragsschluss oder einem Tarifwechsel gemäß § 19. Sie verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, sofern der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.

(4) Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit mit Wirkung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens bis 23:59 Uhr des letzten Tages der laufenden Abrechnungsperiode erklärt werden.

(5) Bereits bis zum Wirksamwerden der Kündigung entstandene Grundvergütungen sowie nutzungsabhängige Entgelte bleiben zahlungspflichtig.

(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

§ 21 Tarifwechsel

(1) Sofern kein anderes Tarifmodell ausgewählt wird, erfolgt die Nutzung nach der Registrierung zunächst im Testabo. Wählt der Kunde während der Testphase kein anderes Tarifmodell, wird er nach Ablauf der Testphase automatisch in den Basistarif („Starter") überführt.

(2) Der Kunde kann jederzeit in ein höherwertiges Tarifmodell wechseln.

(3) Ein Wechsel in ein höherwertiges Tarifmodell führt zum Beginn einer neuen Abrechnungsperiode gemäß § 19.

(4) Ein Wechsel in ein niedrigeres Tarifmodell ist nur mit Wirkung zum Beginn der nächsten Abrechnungsperiode möglich.

(5) Nutzungsabhängige Entgelte werden entsprechend den zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistungserbringung gültigen Tarifkonditionen berechnet.

(6) Der zugrunde liegende Nutzungsvertrag bleibt durch einen Tarifwechsel im Übrigen unberührt.

§ 22 Verfügbarkeit

(1) Mavabit stellt die Plattform zur Nutzung bereit.

(2) Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.

(3) Wartungsarbeiten oder sicherheitsbedingte Maßnahmen können zu Einschränkungen führen.

§ 23 Haftung

(1) Mavabit haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Mavabit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf das Sechsfache der durchschnittlichen monatlichen Vergütung begrenzt, die sich aus der in den letzten drei vollständig abgerechneten Monaten vor Eintritt des Schadens vertraglich geschuldeten Grundvergütung und den nutzungsabhängigen Entgelten ergibt, unabhängig von gewährten Rabatten, Vergütungsbefreiungen oder tatsächlichen Zahlungsflüssen. Die Haftung beträgt mindestens 3.000 € und höchstens 15.000 € insgesamt je Vertragsverhältnis.

(4) Besteht das Vertragsverhältnis noch keine drei Monate, ist der Durchschnitt seit Vertragsbeginn maßgeblich.

(5) Die Haftungsbegrenzung gilt unabhängig von gewährten Rabatten, Vergütungsbefreiungen oder Stundungen.

(6) Mehrere zusammenhängende oder auf derselben Ursache beruhende Schadensfälle gelten als ein einheitlicher Schadensfall.

(7) Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, Umsatzverluste, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, Reputationsschäden oder sonstige wirtschaftliche Folgeschäden.

(8) Mavabit haftet nicht für:

(9) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(10) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 24 Vertraulichkeit, Benchmarking und Veröffentlichungen

(1) Backend, technische Details und Systemarchitektur gelten als vertraulich.

(2) Ohne schriftliche Zustimmung dürfen nicht veröffentlicht werden:

(3) Gesetzliche Rechte zur Meinungsäußerung bleiben davon unberührt.

§ 25 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz von Mavabit.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.